Eine gute Immobilienverwaltung erkennen Sie durch verschiedene Merkmale. Wir zeigen Ihnen was Sie von uns als Immobilienverwaltung erwarten können!

01

Gebäudemanagement

Es umfasst alle Leistungen, die zum Betreiben und Bewirtschaften der baulichen und technischen Anlagen eines Gebäudes erforderlich sind.

02

Fachkundige Mitarbeiter

Von der Anzeigenpflege und der Vorauswahl der eingehenden Anfragen bis hin zur Bedarfsanalyse. Wir bringen unser langjähriges Wissen für Sie ein.

03

Eigentümer-/Mieterbetreuung

Zu unserem Leistungsspektrum in der Eigentümer- und Mieterbetreuung zählen unter anderem alle Aufgaben der technischen Haus- sowie der Mietverwaltung. Wir übernehmen die Überwachung und Kontrolle von Reparaturen, die Betreuung der Mieter in allen Fragen des Mietverhältnisses und alle Verwaltungsaufgaben.

04

Übersichtliche Abrechnungen

Wir nutzen eine Abrechnungssoftware und arbeiten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Dabei achten wir streng auf eine transparente und optisch übersichtliche Abrechnung. Diese können direkt an den Mieter weitergereicht werden.

Notdienst

Hier finden Sie die wichtigsten Telefonnummern wenn Sie den Notdienst benötigen.

Heizung und Wasserrohrbrüche

Haben Sie Probleme mit Ihrer Heizung? Dann melden Sie sich bitte hier:
Firma Höppener
Telefon-Nr.: +49 (0) 177 – 2853100

Stromausfall

Haben Sie einen Stromausfall? Wir helfen Ihnen unter folgender Nummer:
Firma Schönenborn
Telefon-Nr.: +49 (0) 2403 – 33127

Sturmschäden an Dächern

Bei Sturmschäden an Dächern, wenden Sie sich bitte an folgende Nummer:
Firma Lothmann
Telefon-Nr.: +49 (0) 2404 – 969386

Kanalverstopfung

Bei Wasserrohrbrüchen oder Kanalverstopfungen wenden Sie sich bitte an:
Firma Euregio Rohrreinigung
Telefon-Nr.: +49 (0) 241 – 47580860

Unsere Angebote auf Immobilienscout24.de

Wir bieten attraktiven und preisgünstigen Wohnraum in der StädteRegion Aachen an.

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Ihre Fragen – unsere Antworten

  • F: Ich suche eine Wohnung bei der GWG

    A: Bitte füllen Sie unser Formular aus und senden Sie es online oder per Post an unser Büro. Soweit Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind, fügen Sie diesen bitte als Kopie bei. Gerne können Sie sich auch während der Sprechzeiten in unseren Räumlichkeiten an die jeweiligen Sachberarbeiter/innen wenden.

    Carmen Brosius
    Aachen/Eschweiler/Stolberg
    02406/98866-33

    Guido Wilden
    Herzogenrath/Würselen/Alsdorf
    02406/98866-32

    Simone Schulze
    Basesweiler/Eschweiler-Ost und Zentrum
    02406/98866-35

  • F: Welche Ansprüche habe ich als Arbeitslosengeld (ALG) II - Empfänger

    A: Über die Regelleistung hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf weitere Erstattungen der Wohn- und Heizkosten. Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, falls sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Nicht zu den Heizkosten zählen Beträge zur Warmwasseraufbereitung. Diese sind in der Regelleistung berücksichtigt.

    Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnungsgröße. Hinsichtlich der zulässigen Wohnungsgrößen, die sich von der Stadt zu Stadt unterscheiden, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter in Verbindung setzen.

  • F: Kautionsleistung bei Abschluss eines Mietvertrages

    A: Bei Schlüsselübergabe wird eine Kaution in Höhe von zwei Bruttomieten fällig. Wenn Sie eine Ratenzahlung für die Kaution vereinbart haben, zahlen Sie die erste Rate (mindestens 1/3 der Gesamtkaution) bei der Wohnungsübergabe.

  • F: Darf ich eine Satellitenanlage installieren?

    A: Grundsätzlich ist das Anbringen einer SAT-Anlage am Haus und am Balkongeländer nicht gestattet. Die GWG bietet Ihnen die Möglichkeit, sich entweder an das Kabelnetz der Telekom oder an eine eventuell vorhandene hauseigene Gemeinschafts-SAT-Anlage anzuschließen. In Ausnahmefällen kann, gegen Hinterlegung einer gesonderten Kaution, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Der Standort der Antenne wird von der GWG bestimmt, die Anbringung darf nur durch eine Fachfirma erfolgen.

  • F: Das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus

    A: Kinderwagen sollen nur vorübergehend und für die Zeit im Treppenhaus abgestellt werden, die für die Versorgung des Kindes nötig ist. Ausnahmen sind möglich, wenn dort genügend Platz oder ein entsprechender Raum vorhanden ist. Ansonsten sind Kinderwagen in der Wohnung oder im mietereigenen Keller zu deponieren. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren zuständigen Verwalter.

  • F: Wann erhalte ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?

    A: Aufgrund der Menge der Abrechnungen können die Betriebskosten nicht alle gleichzeitig erstellt werden. Der Gesetzgeber räumt uns eine Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres ein. Diese halten wir auf jeden Fall ein.

  • F: Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

    A: Falls Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Ihre Mietzahlungen gefährdet sein sollten, ist das Wichtigste, dass sie aktiv werden und sich mit uns in Verbindung setzen, so können wir gemeinsam eine Lösung finden, bevor die Rückstände zu groß werden. Je eher Sie mit uns sprechen, desto größer ist die Chance einem drohenden Wohnungsverlust vorzubeugen.

    Im Falle eines Mietrückstandes kann es vorkommen, dass wir ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) gegen Sie beantragen, die fristlose Kündigung aussprechen müssen oder sogar eine Räumungsklage gegen Sie einreichen müssen.

    Selbst wenn Sie bereits erhebliche Zahlungsschwierigkeiten haben oder bereits Mahn- und Klageverfahren gegen Sie eingeleitet wurden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den für Sie zuständigen Kundenbetreuer. Dies liegt in Ihrem Interesse, um den drohenden Wohnungsverlust noch abzuwenden.

    Carmen Brosius
    Aachen/Eschweiler/Stolberg
    02406/98866-33

    Guido Wilden
    Herzogenrath/Würselen/Alsdorf
    02406/98866-32

    Simone Schulze
    Basesweiler/Eschweiler-Ost und Zentrum
    02406/98866-35

  • F: Wie erhalte ich eine Mietbescheinigung?

    A: Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Email. Hierbei ist zu beachten, dass mittlerweile die Jobcenter der einzelnen Städte verschiedene Formulare haben. Daher ist es am einfachsten, wenn Sie uns das entsprechende Formular per Post zukommen lassen (oder einscannen und als E-Mail senden). Wir schicken Ihnen dann umgehend das ausgefüllte Formular per Post zurück.

    Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH

    Bierstraße 1d
    52134 Herzogenrath

    Telefon: 02406/98866-0
    Telefax: 02406/98866-99

    Email: info@gwg-aachen.de

  • F: Wie melde ich eine Reparatur?

    A: Wir stehen Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten sowohl online als auch telefonisch oder postalisch gerne zur Verfügung.

    Kundenbetreuer:

    Carmen Brosius
    Aachen/Eschweiler/Stolberg
    02406/98866-33

    Guido Wilden
    Herzogenrath/Würselen/Alsdorf
    02406/98866-32

    Simone Schulze
    Basesweiler/Eschweiler-Ost und Zentrum
    02406/98866-35

  • F: Wie lang ist die Kündigungsfrist?

    A: Die Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate. Natürlich sind wir gerne bereit, falls erforderlich, bei der Suche eines evtl. Nachmieters behilflich zu sein, oder uns mit einem von Ihnen empfohlenen Nachmieter in Verbindung zu setzen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme eines von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieters besteht für uns jedoch grundsätzlich nicht.

  • F: Wie muss ich die Wohnung bei Mietende übergeben?

    A: Das ist alles in Ihrem Mietvertrag genau geregelt und kann dort von Ihnen nachgelesen werden. Grundsätzlich gilt, die Wohnung ist besenrein und mit allen Schlüsseln (auch evtl. von Ihnen nachgemachten) zurückzugeben.

    Von Ihnen angebrachte Einbauten sind zu entfernen, es sei denn, Sie haben mit einem Nachmieter oder mit uns eine Übernahme vereinbart. Wenn Sie bei der Anmietung Einbauten von einem Vormieter übernommen haben, müssen Sie auch diese entfernen, wenn der Nachmieter diese nicht übernehmen will.

    Insbesondere sollten Sie daran denken, auch Ihre Sachen aus dem Keller, Speicher, Garage, oder/und Stall/Schuppen mitzunehmen. In den Wohnungen bitten wir besonders dringend darum, Teppichböden, Deckenplatten, Gardinen, Gardinenleisten, Lampen, Spiegelschränke und Ähnliches mitzunehmen, sofern diese nicht Eigentum unserer Gesellschaft sind.

    Dadurch vermeiden Sie unnötige Kosten, die entstehen können, wenn Sie die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgeben können oder unsere Gesellschaft diese Dinge durch Fachfirmen entfernen und entsorgen lassen muss.

  • F: Was sind Schönheitsreparaturen beim Auszug?

    A: Kosten für Schönheitsreparaturen, also Renovierungsarbeiten, sind grundsätzlich nicht in der Miete enthalten und müssen vom Mieter getragen werden.

    Beim Auszug bzw. Rückgabe wird die Wohnung entweder renoviert verlassen oder ein Kostenanteil an Schönheitsreparaturen bezahlt. Hier kommt es jedoch auch darauf an, in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde. Normalerweise wird darüber bereits eine Regelung im Mietvertrag getroffen. Auch Mieter und Nachmieter können eine Vereinbarung bezüglich der Renovierungsarbeiten treffen, die der Verwaltung dann jedoch mitgeteilt werden muss.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch weitere Fragen, Wünsche und Anregungen oder möchten
 mit uns in Kontakt treten? Rufen Sie uns während unserer Öffnungszeiten an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Ansprechpartner
  • Tipps für unsere Mieter

    Was muss nach dem Auszug noch gemacht werden?

    Sie haben sich entschlossen, in Kürze umzuziehen. Wir wünschen Ihnen schon jetzt an Ihrem neuen Wohnort alles Gute und Erfolg für Sie und Ihre Angehörigen.

    Für Tipps und Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!

    Alle Ansprechpartner